Marktgemeinde Hopfgarten

Finanzielle Unterstützungen und Förderungen für GemeindebürgerInnen

Aufgrund der aktuellen, massiven Preissteigerungen in vielen Bereichen, möchten wir Ihnen hier einen Überblick verschaffen, welche Unterstützungen und Förderungen vom Land und Bund angeboten werden.

ACHTUNG – PensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage erhalten automatisch folgende Förderungen:

  • Rezeptgebühren-Befreiung
  • Heizkosten-/Energiekostenzuschuss

Genauere Informationen zu den einzelnen Förderungen und Anträgen erhalten Sie im Bürgerservice der Marktgemeinde Hopfgarten – Bettina Sieberer, Tel. +43 5335 2205 85. Gerne sind wir Ihnen auch beim Ausfüllen der Anträge behilflich.

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REZEPTGEBÜHREN-BEFREIUNG:

Die Befreiung muss bei Ihrem Krankenversicherungsträger beantragt werden.

Voraussetzungen:

  • Personen, deren monatliche Netto-Einkünfte folgende Grenzbeträge nicht übersteigen:
          € 1.030,49 für alleinstehende Personen bzw.
          € 1.625,71 für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften und eingetragene Partnerschaften
  • Personen, die infolge von Krankheiten oder Gebrechen besondere Aufwendungen nachweisen und deren monatliche Netto-Einkünfte folgende Grenzbeträge nicht übersteigen:
          € 1.150,55 alleinstehende Personen bzw.
          € 1.815,11 für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften und eingetragene Partnerschaften
  • Diese Beträge erhöhen sich für jedes weitere Kind um € 154,37, sofern das Netto-Einkommen des Kindes den Grenzbetrag von € 367,98 nicht erreicht.

Erforderliche Unterlagen:

aktuelle monatliche Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen, Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe/Unterhalt/Alimente, eventuell Bestätigung über Medikamentenbedarf

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GIS GEBÜHREN-BEFREIUNG:

Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden.

Voraussetzungen:

  • Die antragstellende Person muss an dem Standort, für den die Befreiung beantragt wird, einen Hauptwohnsitz haben
  • Das Haushaltsnetto-Einkommen darf den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten:
          1 Person                                     € 1.154,15
          2 Personen                                € 1.820,80
          für jede weitere Person           €   178,08

Erforderliche Unterlagen:

aktuelle monatliche Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen, Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe/Unterhalt/Alimente, Haushaltsbestätigung, eventuell Rezeptgebührenbefreiung

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HEIZKOSTEN-/ENERGIEKOSTENZUSCHUSS

Das Land Tirol gewährt für die Heizperiode 2022/2023 einen einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten in Höhe von € 250,00 pro Haushalt. Zusätzlich wird heuer ein einmaliger Energiekostenzuschuss in Höhe von € 250,00 pro Haushalt gewährt.

Voraussetzungen:

  • Alle Personen mit Hauptwohnsitz in Hopfgarten

Nicht antrags- bzw. zuschussberechtigt sind:

  • BezieherInnen von laufenden Mindestsicherungs-/Grundversorgungsleistungen
  • BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Schüler- und Studentenheimen

Einkommensgrenze Heizkosten- bzw. Energiekostenzuschuss:

alleinstehende Personen                                    € 1.000,00          bzw.      € 1.900,00
Ehepaare und Lebensgemeinschaften             € 1.590,00          bzw.      € 2.700,00
zusätzlich für …
… das 1. und 2. Kind*                                           €    260,00          bzw.       €  450,00
… jedes weitere Kind*                                          €    190,00          bzw.       €   330,00
… die erste weitere erwachsene Person**          € 550,00          bzw.       €   750,00
… jede weitere erwachsene Person**                  € 380,00          bzw.       €   600,00

* im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Kinder mit Anspruch auf Familienbeihilfe
** im gemeinsamen Haushalt lebend

Erforderliche Unterlagen:

aktuelle monatliche Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen, Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe/Unterhalt/Alimente

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MIETZINSBEIHILFE

Die Mietzinsbeihilfe ist eine Förderung des Landes und der Gemeinden. Die Kosten trägt zu 80% das Land Tirol und zu 20% die jeweilige Gemeinde.

Voraussetzung:

  • seit mind. 2 Jahren Hauptwohnsitz bzw. insgesamt 15 Jahre in Hopfgarten
  • bei Drittstaatangehörigen seit mind. 5 Jahren Hauptwohnsitz bzw. insgesamt 15 Jahre in Hopfgarten

erforderliche Unterlagen:

aktuelle monatliche Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen, Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe/Unterhalt/Alimente, Jahreslohnzettel, Einkommenssteuerbescheid, Mietvertrag, Mietenbestätigung

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WOHNBEIHILFE

Monatlicher Zuschuss in der Höhe der Differenz aus anrechenbarem und zumutbarem Wohnungsaufwand (richtet sich z. B. nach Familiengröße, Einkommen, Art der Finanzierung und Zinsniveau).

Voraussetzung:

  • Hauptwohnsitz in Hopfgarten
  • bei Drittstaatangehörigen seit mind. 5 Jahren Hauptwohnsitz in Hopfgarten

erforderliche Unterlagen:

aktuelle monatliche Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen, Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe/Unterhalt/Alimente, Jahreslohnzettel, Einkommenssteuerbescheid, Mietvertrag, Bankkredit, aktuelle Zinssatzbestätigung bei Bankkrediten

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TIROLER MINDESTSICHERUNG

Die Mindestsicherung ist als Hilfeleistung für Menschen zu verstehen, die sich in einer Notlage befinden, denen eine Notlage droht oder die eine Notlage überwunden haben und zur Sicherung des Lebensunterhaltes und der Wohnkosten Unterstützung benötigen.

Die Mindestsicherung soll garantieren, dass Ihnen ein bestimmter Betrag monatlich für Ihren Lebensunterhalt bleibt.

Anspruchsberechtigt sind österreichische StaatsbürgerInnen oder diesen gleichgestellten Personen (z.B. UnionbürgerInnen) mit rechtmäßigem Aufenthalt, wenn sie in Tirol leben (Hauptwohnsitz oder ständiger Aufenthalt). Vor der Gewährung von Mindestsicherung hat die hilfesuchende Person ihre eigenen Mittel, zu denen das gesamte Einkommen und das verwertbare Vermögen (bis zu € 4.889,70) gehören, einzusetzen.

Der Antrag muss bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft eingebracht werden.

erforderliche Unterlagen:

aktuelle monatliche Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen, Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe/Unterhalt/Alimente, Mietvertrag, Kontoauszug der letzten 3 Monate, Finanzübersicht der Bank, Sparbücher, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Mietzins- bzw. Wohnbeihilfe, KFZ-Zulassungsschein, …