Marktgemeinde Hopfgarten

Subvention zum Erschließungskostenbeitrag

Subventionen zum Erschließungskostenbeitrag (Wohnbauförderung der Gemeinde für Wohnbauten, Wirtschaftsförderung für betriebliche Gebäude) werden nach Beschluß des Gemeindevorstandes erst nach Kollaudierung des Bauvorhabens (Ansuchen des Bauwerbers nach Kollaudierung bzw. Fertigstellung) gewährt. Eine Förderung kann generell nur an einheimische Bauwerber gewährt werden (zum Zeitpunkt der Einbringung des Bauansuchens mindestens 5 Jahre im Gemeindegebiet wohnhaft).

Diese Regelung gilt auch, wenn bei zwei Partnern als Bauwerber nur einer als einheimischer Bauwerber gilt. Auskünfte über die Fördersätze erhalten Sie im Bauamt.

Zuständig