Marktgemeinde Hopfgarten

Tiroler Freizeitwohnsitzabgabe - Formular zur Selbstbemessung

Die Freizeitwohnsitzabgabe ist eine Selbstbemessungsabgabe, die der Abgabenschuldner selbst anhand der Nutzfläche des Freizeitwohnsitzes zu bemessen und bis 30. April eines jeden Jahres den errechnenden Betrag an die Gemeinde zu entrichten hat.

Folgende Angaben sind der Gemeinde zu übermitteln:

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

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